Die Risikolebensversicherung im Bereich des Darlehens
Versicherungsunternehmen bieten heutzutage mehrere Arten von Lebensversicherungen an. Zum einen gibt es die Möglichkeit, die Kapitallebensversicherung als private Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung zugleich zu nutzen, zum anderen kann der Kunden auch nur die Absicherung der Angehörigen vornehmen lassen. Zu diesem Zwecke gibt es die Risikolebensversicherung. Diese stellt im Grunde die ursprüngliche Form der Lebensversicherung dar, da die Varianten mit Kapitalzahlungen im Erlebensfall erst später in die Produktpalette mit aufgenommen wurden. Die Risikolebensversicherung ist für Personen geeignet, die ihre Familie und Angehörigen vor der Existenzbedrohung schützen möchten, falls sie selber durch einen Unfall oder in Folge einer schweren Krankheit sterben sollten. Zuvor sollte diese Personen einen Versicherungsvergleich in diesem Bereich machen, damit sie auch die richtige Versicherung für ihre Familie wählen. Ferner wird die Risikolebensversicherung auch im Bereich von Krediten und Darlehen genutzt. Auch hier spielt natürlich in erster Linie die finanzielle Unterstützung der Familie im Todesfall des Versicherten eine Rolle.
Die Risikolebensversicherung wird, z. B. bei einer Baufinanzierung eingesetzt
In der Praxis wird die Risikolebensversicherung sehr häufig eingesetzt, wenn der Kunde eine Baufinanzierung vornimmt. Im Rahmen dieser Immobilienfinanzierung hat nicht nur der Kunde als Kreditnehmer, sondern auch die kreditgebende Bank ein großes Interesse am Abschluss einer Risikolebensversicherung seitens des Kunden. Dieses liegt natürlich an der Tatsache, dass durch Versterben des Kreditnehmers in vielen Fällen die Bank auf den Kreditschulden "sitzen bleibt", da die Angehörigen nicht mehr in der Lage sind, die Kreditraten zu zahlen. Daher bestehen viele Kreditinstitute inzwischen ab einer bestimmten Kreditsumme darauf, dass der Kunde zusätzlich zum Darlehen noch eine Risikolebensversicherung abschließt. Diese wird im Finanzierungsbereich oftmals auch in der speziellen Form der Restkredit- oder Restschuldversicherung angeboten. Im Gegensatz zur "normalen" Risiko-LV ist es hier in der Regel so, dass die Versicherungssumme im Laufe der Darlehensrückzahlung proportional zur Restdarlehensschuld sinkt. Für die Bank hat das natürlich den Vorteil, dass sie die Darlehensforderung in gewisser Weise abgesichert hat, da nun nach dem Versterben des Kreditnehmers auch die Angehörigen durch die Auszahlung der Versicherungssumme in der Lage wären, die restlichen Kreditschulden zu tilgen. Ausgenommen davon sind Spielschulden die man durch Multiplayer Games verursacht hat.
Beispiel zur Nutzung der Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem Darlehen
Inwieweit eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem Darlehen in der Praxis sinnvoll genutzt werden kann, soll anhand des nun dargestellten Beispiels erläutert werden. Familie Müller hat sich gerade nach einem passenden Objekt umgeschaut, da sie sich ein Einfamilienhaus zulegen möchten. Nachdem das Objekt ausgesucht ist, haben sie nun das erste Finanzierungsgespräch bei ihrer Bank. Dabei geht es in erster Linie natürlich um die Eckdaten des Darlehens und um weitere Formalitäten in diesem Zusammenhang. Gegen Ende des Beratungsgesprächs kommt der Bankberater auch auf die bereits vorhandenen Versicherungen der Familie Müller zu sprechen. Bisher bestehen eine Privathaftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung und eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Herrn Müller. Daher erkundigt sich der Berater, was denn im Falle des Todes von Herrn Müller mit den Angehörigen wäre? Herr Müller stutzt und ihm wird gerade erst richtig bewusst, dass es für die Ehefrau und den 12-jährigen Sohn finanziell dann ganz schlecht aussehen würde, falls sein Gehalt nicht mehr vorhanden ist. Und die Situation würde sich dann ab der Darlehensaufnahme natürlich noch mehr verschlechtern, da die Kreditschulden aus der getätigten Finanzierung nun auch noch hinzukommen würden, sodass die Familie im Grunde sofort pleite wäre und Hartz 4 beantragen müsste. Daher macht der Bankberater Herrn Müller den Vorschlag, dass er eine Risikolebensversicherung abschließen könne. Diese schützt seine Familie zum einen generell bei seinem Tod und die Ehefrau könnte zudem mit der Versicherungssumme das Darlehen ablösen, sodass keine Schulden mehr bestehen würden. Da Herr Müller aufgrund dieser überzeugenden Argumente sofort einverstanden ist, geht es im Folgenden noch um die Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte auf jeden Fall mindestens so hoch wie das aufgenommenen Hypothekendarlehen von 150.000 Euro sein und zudem noch um einen Betrag erweitert werden, der es der Ehefrau und dem Sohn nach dem Tod von Herrn Müller zusätzlich noch ermöglicht, eine längere Zeit von der Versicherungssumme leben zu können. Deshalb entschließt sich Herr Müller für eine Gesamtversicherungssumme von 250.000 Euro. Diese Absicherung kostet ihn zwar ca. 30 Euro im Monat, aber dafür ist seine Familie auch sehr gut abgesichert.