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Unterschied Risiko-LV und Kapital-LV

Im Bereich der Lebensversicherungen werden dem Kunden heute einige verschiedene Arten offeriert, deren Unterschied nicht immer sofort für Jeden zu erkennen sind. So existieren Versicherungen wie beispielsweise die Kapitallebensversicherung, Termfixversicherung, Heiratsversicherung, Risikolebensversicherung oder auch die Fondsgebundene Lebensversicherung. Letztendlich haben jedoch alle diese speziellen Versicherungen gemeinsam, dass sie die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten finanziell absichern. Einige der Versicherungen haben zudem noch eine andere Eigenschaft, nämlich die Möglichkeit Kapital anzusammeln. Zu den am häufigsten verwendeten Lebensversicherungen zählen die Risikolebensversicherung (kurz : Risiko-LV) und die Kapitallebensversicherung (kurz : Kapital-LV). Diese beiden Versicherungen haben einige Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich jedoch auch in einigen Punkten, sodass ein Vergleich zwischen den beiden Produkten sicherlich hilfreich sein kann.

Wann wird die Versicherungssumme gezahlt ?

Die Risikolebensversicherung bietet dem Versicherten einen reinen Risikoschutz hinsichtlich der späteren Versorgung der Angehörigen an, falls er im Rahmen eines Unfalls oder durch eine Krankheit versterben sollte. Die Versicherung muss immer dann die Zahlung der Versicherungssumme vornehmen, wenn der Versicherte eines natürlichen Todes gestorben ist und nicht durch Mord- oder Selbstmord. Daher kommen als Todesursachen im Grunde nur Erkrankungen oder Unfälle in Frage. Die Höhe der Versicherungssumme muss natürlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt werden, kann allerdings im Regelfall während der Laufzeit auch erhöht werden. Eine Risikolebensversicherung kommt insbesondere für Alleinverdiener in Frage, die ihren Ehepartner und / oder die Kinder im Todesfall absichern möchten. Auch im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung wird die Risikolebensversicherung gerne als zusätzliche Sicherheit von den Kunden gewählt. Grundsätzlich kann jede natürliche Person Begünstigter der Versicherungsleistung werden, es muss also nicht zwingend der Ehepartner, das Kind, der Lebenspartner oder ein sonstiger Verwandter ausgewählt werden. Wie bereits erwähnt, kann man im Rahmen der Risikolebensversicherung keine Kapitalbeträge ansammeln, aber dennoch erwirtschaftet die Versicherungsgesellschaft einen bestimmten Gewinn, der auch den Versicherten zu Gute kommt. Daher wird dieser Gewinnanteil mit der Höhe des Beitrages verrechnet, den der Versicherte für die Risiko-LV zahlen muss. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro kann man bei den meisten Anbieter inzwischen bereits für ca. 10-15 Euro im Monat erhalten.

Die Risikolebensversicherung als Teil der Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung bietet dem Kunden zunächst einmal alle Leistungen und Vorteile der Risiko-LV, da diese praktisch ein Bestandteil der Kapital-LV ist. Wer also eine Kapitallebensversicherung abschließt, besitzt gleichzeitig automatisch auch eine Risikolebensversicherung. Auch die Kapital-LV bietet also die Hinterbliebenenversorgung an, falls der Versicherte versterben sollte. Daher wird auch hier eine bestimmte Versicherungsleistung für den Todesfall vereinbart. Neben der Todesfallabsicherung weist die Kapitallebensversicherung allerdings noch ein weiteres Produktmerkmal auf, nämlich die Möglichkeit der Nutzung als Kapitalanlage. Man bezeichnet die Kapital-LV daher auch als Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Diese Bezeichnung trifft auch sehr gut die Kernelemente der Kapitallebensversicherung, nämlich die Zahlung der Versicherungsleistung im Todesfall des Versicherten und ebenso die Zahlung der Versicherungssumme inklusive Verzinsung im Erlebensfall. Das Ablaufdatum der Versicherung wird daher auch schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge durch einmalige Zahlungen zu überweisen oder im Rahmen des regelmäßigen Sparen monatlich einen bestimmten Betrag einzuzahlen. Durch diese Möglichkeit der regelmäßigen Einzahlungen und des somit zu erreichenden langsamen Vermögensaufbaus wird die Kapitallebensversicherung auch seit langer Zeit schon als private Altersvorsorge genutzt. Neben einer sehr gute Rendite bietet das Produkt zudem große Sicherheit und unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile. Während der Beitrag zur Risikolebensversicherung lediglich einen Risikoanteil und Anteil für die Verwaltungsgebühren aufweist, enthält der monatliche Beitrag zur Kapitallebensversicherung zusätzlich einen Sparanteil. Dennoch werden in den ersten Jahren zunächst die Risikoabsicherungs- und Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens abgedeckt, sodass einer vorzeitige Auflösung der Kapital-LV nur im äußersten Notfall zu empfehlen ist. Bei Fälligkeit der Kapitallebensversicherung erhält der Kunde eine Kapitalauszahlung, die sich aus den eingezahlten Beiträgen und der Rendite in Form des Garantiezinses und der Überschussbeteiligung zusammensetzt. Zusammenfassend ist es also so, dass die beiden Versicherungsarten Kapital-LV und Risiko-LV zwar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, aber dennoch unterschiedliche Zielgruppen ansprechen.