risikolebensversicherung-direkt-info

Alles rund um die Risikolebensversicherung

Wie in vielen Versicherungssparten bietet sich dem Kunden auch im Bereich der Lebensversicherungen eine recht umfangreiche Auswahl an verschiedenen Produkten an. Im Allgemeinen muss sich der zukünftig Versicherte nur entscheiden, ob er eine Lebensversicherung haben möchte bzw. benötigt, die nur einen Todesfallschutz bietet oder eine Versicherung, durch deren Nutzung auch ein Vermögensaufbau möglich ist. Ist Letzteres der Fall, bietet sich beispielsweise die Kapitallebensversicherung oder die Fondsgebundene Lebensversicherung an. Beide vereinen Todesfallschutz mit einer Kapitalanlage. Nutzt der Kunde jedoch z.B. bereits andere Kapitalanlagen und benötigt daher nur eine Versicherung mit Todesfallschutz, bietet sich auf jeden Fall die Risikolebensversicherung an. Auch in anderen Fällen, wie z.B. bei einem Autounfall, haftet die Autoversicherung nur für den Schaden des Autos nicht für den Personenschaden und dann ist es gut, wenn man eine Lebens- bzw. Risikolebensversicherung oder eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Wann macht eine Risikolebensversicherung Sinn

Eine häufig gestellte Frage in dem Zusammenhang ist es, ob man eine Risikolebensversicherung benötigt, oder ob man auf die Absicherung der Angehörigen verzichtet bzw. keine zu versorgenden Familienmitglieder vorhanden sind. Diese Frage kann man damit beantworten, dass man im Grunde nur denjenigen Personen pauschal vom Abschluss einer Risikolebensversicherung abraten kann, die Allein stehend sind und weder Ehepartner noch Kinder haben. Für diese Personen macht eine Lebensversicherung natürlich keinen Sinn, denn wen sollen diese damit absichern. Auf der anderen Seite sollten sich daher also alle (Ehe-) Partner, Eltern und Geschwister überlegen, ob sie ihre Familien im Todesfall abgesichert wissen möchten. Im Prinzip kann jede Person eine Risikolebensversicherung abschließen. Als Voraussetzung wird vor Vertragsabschluss lediglich ab einer bestimmten Versicherungssumme von den Versicherungsgesellschaften eine ärztliche Untersuchung gefordert. Hat der Versicherte bereits eine Vorerkrankungen kann es schon einmal vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft aufgrund dessen den Beitrag aufgrund des höheren Risikos deutlich erhöht oder den Antrag auf Versicherung ganz ablehnt. Zudem können sich Personen ab einem bestimmten Alter auch nicht mehr versichern. Diese Grenze liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften zwischen 65 und 75 Jahren. Allgemein sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung allerdings als recht günstig zu bezeichnen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Antragstellers, eventuellen Erkrankungen und nach der Höhe der gewählten Versicherungssumme. Der Kunde muss nicht den Tarifbeitrag zahlen, da der Beitrag durch die so genannte Beitragsverrechnung deutlich geringer wird. Ein 30-jähriger Mann muss beispielsweise bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, was nach vielen Reisen mit Hund klingt, in der Regel zwischen 10-20 Euro im Monat zahlen.

Fälligkeit der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird bei einer Risikolebensversicherung immer dann fällig, wenn der Versicherte eines natürlichen Todes gestorben ist. Das kann in der Praxis aus Altersgründen oder durch eine Krankheit geschehen. Ebenfalls ist natürlich der Verkehrsunfall eine häufige Todesursache, wenn der Versicherte an den Folgen der Verletzungen stirbt. Falls die Todesursache nicht natürlich war, also beispielsweise durch Selbstmord oder Mord, kann die Versicherung die Leistung in Form der Auszahlung der Versicherungssumme verweigern. Während die Leistung bei Selbstmord in jedem Fall verweigert wird, da e sich hierbei eindeutig um Vorsatz handelt, wird im Rahmen der Mordaufklärung zumeist abgewartet, bis der Mörder ermittelt wurde. Handelt es sich dabei nicht um den Begünstigten der Risikolebensversicherung, wird auch in diesem Fall zumeist die Versicherungssumme ausgezahlt. Ferner wird die Risikolebensversicherung oftmals auch im Rahmen einer Finanzierung abgeschlossen. Gerade bei der Immobilienfinanzierung ist es so, dass es dort um zum Teil sehr große Summen geht. Die Kreditnehmer verschulden sich hier oftmals mit weit über 100.000 Euro und die gesamte Rückzahlung des Kredites ist häufig nur von einem einzigen Gehalt abhängig. Sollte dieses durch verschiedene Gründe wegfallen, wäre das finanzierte Objekt oftmals nicht mehr "zu retten". Auch in diesem Fall bietet die Risikolebensversicherung eine sinnvolle Absicherung für die Hinterbliebenen, falls der Hauptverdiener versterben sollte. Auf diesen wird die Versicherung dann in den meisten Fällen auch abgeschlossen. Bei Abschluss der Versicherung ist im Grunde nur darauf zu achten, dass die Höhe der Versicherungssumme mindestens gleich hoch wie die Darlehenssumme ist. Da die Darlehensschuld im Laufe der Jahre abnimmt, kann man auch eine fallende Versicherungssumme im Rahmen der Risikolebensversicherung vereinbaren, damit man nicht unnötig hohe Beiträge zahlen muss.